Warum ein Working Holiday Visum für Australien und eine ABN problematisch werden können
Liebe Australien Auswanderer, vielleicht erinnern Sie sich noch an unseren Artikel über Digitale Nomaden in Australien?
Offensichtlich gibt es doch eine größere Anzahl von Working Holiday Makern, die mit einer ABN (Australian Business Number) in Australien unterwegs sind. Uns hat in den letzten Monaten eine erhöhte Anzahl von Zuschriften von Working Holiday Makern erreicht, die von ernsten Problemen berichteten.
Liana berichtet sogar von Ihrem abgelehnten Visumantrag und hat uns gebeten, ihre Zuschrift zu veröffentlichen. Gerne kommen wir dem Wunsch hier nach.
"Liebes Sydney Migration Team,
ich bin ein begeisterter Leser Eurer Auswandererkolumne für Australien-Auswanderer.“
Auch ich war mit einem Working Holiday Visum in Australien. Mir wurde empfohlen, eine ABN (Australian Business Number) zu beantragen. Ich könne so selbständig in Australien tätig werden da manche Arbeitgeber angeblich lieber einen Working Holiday Maker mit ABN einstellen würden.
Das Ganze entpuppt sich jedoch als ein großer Reinfall.
Ich bin am 21. Januar 2023 in Australien angekommen, daher endete mein erstes Working Holiday Visum am 21. Januar 2024.
Ich wollte meinen Aufenthalt in Australien verlängern und habe mich auch auf mein zweites Working Holiday Visum vorbereitet.
Ich hatte bereits die notwendigen 90 Tage auf dem Land abgeleistet. Mein Fehler war, ich habe diese Tätig im Rahmen meiner ABN ausgeführt.
Mein zweites Working Holiday Visum wurde deshalb abgelehnt.
Ich lernte erst später, dass mit ABN geleistete Arbeit nicht zur Verlängerung eines Working Holiday Visums anerkannt wird.
Vielleicht könntet Ihr meine Erfahrung in Eurer Auswanderer Kolumne veröffentlichen? So können ggf. andere Working Holiday Maker den Fehler vermeiden.
Mit besten Grüssen
Liana"
Hintergrund zum Working Holiday
Um ein zweites Working Holiday Visum zu beantragen, muss der Working Holiday Maker mindestens für drei Monate die sogenannten "specified work and conditions" erfüllt haben. Dieses kann z.B. durch eine Arbeitsaufnahme bei bestimmten Arbeitgebern in ländlicher Region erfolgen. Die vollständige Liste von Möglichkeiten finden Sie hier: specified work and conditions
Entscheidend ist jedoch, dass seitens des Department of Home Affairs grundsätzlich nur Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen als Arbeitsnachweise akzeptiert werden. Anders ausgedrückt: die Arbeit muss durch einen Arbeitgeber bestätigt werden. So stellt Australien u.a. sicher, dass der Arbeitgeber für die Arbeitsaufnahme des Working Holiday Makers Renten- und Steuerbeträge abgeführt hat.
Bei einer Arbeitsaufnahme als Contractor mit ABN, werden jedoch gerade keine Renten- und Steuerbeträge abgeführt. Der Working Holiday Maker arbeitet selbstständig und erbringt, aus arbeitsrechtlicher Sicht, eine Leistung für seinen Kunden.
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Wenn ein Working Holiday Maker jedoch selbstständig auf einer ABN arbeitet, kann und darf der „Kunde“ auch keine Arbeitgeberbescheinigung für einen nachfolgenden Visumantrag ausstellen. Denn er ist ja eben gerade kein Arbeitgeber. Der „Kunde“ hat keine Steuern und Rentenbeiträge abgeführt.
Wie in Deutschland hat auch Australien klare und zum Teil sehr harte Regeln (und Strafen), wenn Employees (Arbeitnehmer) fälschlicherweise als Selbständige (Contractor) beschäftigt werden und so Steuer- und Sozialversicherungsabgaben umgangen werden.
Hier können Sie die Details nochmals nachlesen:
Digitale Nomaden in Australien
Liebe Working Holiday Maker, halten Sie sich an die von den australischen Behörden vorgegebenen Spielregeln. Eins ist dann sicher: Ihr Working Holiday wird zum Erfolg.
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Aktuelle Informationen zum Thema "Visum Australien" auf einen Blick im Blog für Auswanderer:
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