Der „branch out“ als Eintrittskarte nach Australien
Australien erfährt seit über 20 Jahren ein nahezu kontinuierliches wirtschaftliches Wachstum. Die stabile und gleichzeitig flexible australische Wirtschaft bietet erfolgsversprechende Möglichkeiten für ausländische Entrepreneure und Unternehmen, welche ihre Geschäftsaktivitäten nach Down Under ausweiten möchten. Gleichzeitig verfolgt die australische Regierung im verstärktem Maße das Ziel, Investitionen aus Übersee nach Australien zu locken.
Um dieses Ziel zu erreichen spricht Australien auch ganz bewusst und in verstärktem Maße deutsche und europäische Familienunternehmen an, eine zusätzliche Niederlassung zur Weiterentwicklung der australischen Wirtschaft Down Under zu etablieren. Mit diesem als „branch out“ bezeichneten Weg bietet das australische Einwanderungsrecht Familienunternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern vergleichsweise einfache Möglichkeiten, Zugang zum Permanent Residency Status zu erlangen. Es besteht außerdem die Aussicht auf die doppelte Staatsbürgerschaft mit all ihren Vorteilen, wie zum Beispiel vollen Rechten innerhalb des australischen Sozialversicherungssystems.
Der Vorteil eines „branch out“ liegt weiterhin darin, dass für diese Visumklasse keine Altersgrenzen vorgeschrieben sind und Englischkenntnisse nur minimal vorhanden sein müssen. Zudem sind mit der Vergabe des Arbeitsvisums erst einmal keine Verpflichtungen in Australien verbunden. Der existierende Betrieb in Deutschland kann uneingeschränkt bestehen bleiben und weitergeführt werden. Es gibt somit auch keine Aufenthaltspflicht in Australien. Demnach bietet dieser Weg Auswanderungswilligen die Möglichkeit Australien eingehend kennen zu lernen und sich dort einen Residency Status aufzubauen, ohne die Brücken nach Deutschland komplett abbrechen zu müssen.
Permanent Residency und die doppelte Staatsbürgerschaft in vier Schritten
Der Prozess des „branch out“ erfolgt grundsätzlich in vier Schritten. Zunächst entsendet die deutsche Muttergesellschaft den Eigentümer des Unternehmens oder einen Angestellten über ein sogenanntes Overseas Business Sponsorship nach Australien, um dort die Geschäftsmöglichkeiten zu erkunden. Anschließend oder parallel folgt die Gründung einer Niederlassung in Australien, welche mit relativ geringen Investitionen zu meistern ist.
Nach der Gründung der Niederlassung kann über diese ein Visum beantragt werden, über welches der Residency Status in Australien erlangt wird. Es folgt nach weiteren zwei Jahren der Permanent Residency Status mit der Aussicht auf die doppelte Staatsbürgerschaft. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Permanent Residency Status auch schon vorab über den sogenannten Direct Entry Stream erlangt werden.
Weitere Informationen zu Ihren Visum-Möglichkeiten finden Sie in unserer Rubrik: Visum Australien