Work und Holiday Visum Australien - subclass 462
Gute Nachrichten für Backpacker in Australien. Ab dem 19. November 2016 besteht für Inhaber des Work and Holiday Visums (subclass 462) die Möglichkeit ein zweites einjähriges Visum zu beantragen. Neben Inhabern des Working Holiday Visums (subclass 417) können damit nun auch Backpacker aus 16 weiteren Ländern für bis zu zwei Jahre in Australien reisen und arbeiten.
Vorraussetzung hierfür ist, dass die Bewerber während ihres ersten Work and Holiday Aufenthalts für mindestens drei Monate (88 Tage) qualifizierende Tätigkeiten in Nord-Australien ausgeübt haben. Die Art der zugelassenen Arbeiten, sowie der Ort, wo diese ausgeführt werden muss, sind in dem Developing Northern Australia White Paper festgelegt.
Die Bestimmungen sind in drei sogenannte Schedules unterteilt:
- Schedule 1 – legt die Lage des Arbeitsplatzes fest, diese umfasst das gesamte Northern Territory sowie bestimmte Regionen in Queensland und in Western Australia.
- Schedule 2 – bestimmt den Tourismus, das Gastgewerbe, sowie alle Berufsfelder unter ANZSCO code 48 als mögliche Branchen und benennt die darunter zugelassenen Berufsbilder.
- Schedule 3 - bestimmt die Landwirtschaft als mögliche Branche und die darunter zugelassen Berufsbilder.
Gemäß den Bestimmungen zählt zu der Dreimonatsfrist außerdem nur Arbeit, welche nach dem 18. November 2016 aufgenommen wurde und (nachweislich) in Übereinstimmung mit dem australischen Arbeitsrecht vergütet wurde.
Eine weitere Übersicht zum Thema Visum Australien finden Sie im Bereich Visum Australien oder im Bereich Auswandern Australien